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News & Infos:

Wichtige Information für alle Grundstückseigentümer*innen

Reform der Grundsteuer / Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes

 Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, wird der bekannte Einheitswert vom neuen Grundsteuerwert abgelöst.

Im Rahmen der Neuregelung ist jede*r Grundstückseigentümer*in verpflichtet,
in der Zeit vom 01.07.2022 – 31.01.2023 eine Erklärung per ELSTER bei der Finanzverwaltung einzureichen.

Möchten Sie, dass wir Sie bei der Erklärung unterstützen?

Dann fordern Sie gerne nähere Informationen per Post oder E-Mail  an.

Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen dazu haben: 040 – 66 86 160

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