News & Infos:
Wichtige Information für alle Grundstückseigentümer*innen
Reform der Grundsteuer / Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes
Wie Sie sicherlich der Presse entnommen haben, wird der bekannte Einheitswert vom neuen Grundsteuerwert abgelöst.
Im Rahmen der Neuregelung ist jede*r Grundstückseigentümer*in verpflichtet,
in der Zeit vom 01.07.2022 – 31.01.2023 eine Erklärung per ELSTER bei der Finanzverwaltung einzureichen.
Möchten Sie, dass wir Sie bei der Erklärung unterstützen?
Dann fordern Sie gerne nähere Informationen per Post oder E-Mail an.
Rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen dazu haben: 040 – 66 86 160